AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 03 – Stand: 11/2025
Gültig für sämtliche Angebote und Verträge der Exact Personalberatungs GmbH,
Birkengasse 49, 3100 St. Pölten („Exact“) gegenüber Unternehmer:innen iSd UGB.

1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Exact und Auftraggeber:innen („Beschäftiger“), insbesondere in den Leistungsbereichen Arbeitskräfteüberlassung (AÜG) und Personalvermittlung.
1.2. Die AGB gelten für sämtliche Folge-, Zusatz- und Erweiterungsaufträge, auch wenn diese mündlich oder kurzfristig erteilt werden.
1.3. Abweichende Bedingungen des Beschäftigers gelten nur, wenn Exact diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
1.4. Mit Unterzeichnung eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder dem Arbeitskräfte-Abruf bestätigt der Beschäftiger die Verbindlichkeit dieser AGB.

2. Leistungen von Exact
2.1 Arbeitskräfteüberlassung (AÜG)
Exact überlässt geeignete Mitarbeiter:innen („überlassene Arbeitskräfte“) zur Arbeitsleistung beim Beschäftiger.
Dienstgeber bleibt ausschließlich Exact.
Exact übernimmt die komplette arbeitsrechtliche Abwicklung, inklusive:
Entgeltabrechnung
Abgaben
Krankenstand, Urlaub
Kollektivvertragskonformität
Versicherungen
2.2 Personalvermittlung / Direktvermittlung
Exact sucht, prüft und empfiehlt passende Kandidat:innen.
Der Dienstvertrag wird direkt zwischen Beschäftiger und Kandidat:in geschlossen.

3. Vertragsabschluss, Einsatz & Änderungen
3.1. Angebote von Exact sind freibleibend. Ein Auftrag kommt zustande durch:
schriftliche Bestätigung,
Abruf durch den Beschäftiger, oder
tatsächlichen Einsatzbeginn.
3.2. Einsatzort, Tätigkeitsbereich, Qualifikation, Entgeltbasis, Arbeitszeit und Einsatzdauer werden im Einzelauftrag festgelegt.
3.3. Änderungen des Einsatzes (Tätigkeit, Ort, Arbeitszeit, Maschinen, Gefahrenbereiche, KV-Einstufung) sind vorab mit Exact abzustimmen.
3.4. Bei unbefristeten Einsätzen ist eine Abmeldung mit angemessener Frist erforderlich. Bereits disponierte Leistungen können verrechnet werden.

4. Pflichten des Beschäftigers (AÜG/ASchG)
Der Beschäftiger verpflichtet sich insbesondere:
alle arbeits-, sicherheits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten (AÜG, ASchG, AZG, AuslBG)
Arbeitsmittel, PSA & Einschulungen bereitzustellen
sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten
Arbeitszeitnachweise (Rapporte) vollständig und korrekt zu bestätigen
Exact unverzüglich über Arbeitsunfälle, Gefahrenlagen, Änderungen im Einsatz oder über notwendige kollektivvertragliche Einstufungen zu informieren (Equal Pay/Equal Treatment)
Weiterüberlassung, Ortswechsel oder Tätigkeitsänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Exact zulässig.

5. Weisungs- und Kontrollrecht
Das fachliche Weisungsrecht (Art, Ort, Zeit der Tätigkeit) liegt beim Beschäftiger.
Dienstrechtlicher Ansprechpartner bleibt Exact.
Der Beschäftiger sorgt für Aufsicht, Organisation und Einsatzsteuerung.

6. Entgelt, Zuschläge & Spesen
6.1. Es gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Stunden-/Tagessätze zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2. Zusätzlich können anfallen:
Überstunden-, Nacht-, Feiertags- und Schichtzuschläge
Wegzeiten, Fahrtkosten
Diäten, Nächtigungen
Gefahren-, Werkzeug- und Erschwerniszulagen
entsprechend KV und gesetzlichen Regelungen.
6.3. Grundlage der Abrechnung sind die vom Beschäftiger bestätigten Rapporte.
6.4. Exact ist bei Änderungen gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Lohnnebenkosten, Abgaben oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen berechtigt, die Sätze jeweils anzupassen.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto fällig.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 % über Basiszinssatz) plus Mahn- & Betreibungskosten.
7.3. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Gegenforderungen.

8. Gewährleistung & Haftung
8.1. Exact wählt überlassene/empfohlene Personen mit üblicher Sorgfalt aus, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Arbeitserfolg.
8.2. Exact haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Ausgeschlossen sind insbesondere:
– mittelbare Schäden
– Folgeschäden
– Vermögensschäden
– Produktionsausfälle
– entgangener Gewinn
8.4. Das Risiko der Einsatzsteuerung trägt der Beschäftiger.

9. Übernahme / Direktanstellung (Try & Hire)
Übernimmt der Beschäftiger eine überlassene oder vorgeschlagene Arbeitskraft – während des Einsatzes oder innerhalb von 6 Monaten nach Einsatz-/Vorstellungsende – fällt eine Übernahme-/Vermittlungsgebühr gemäß Preisliste oder Einzelvereinbarung an.
Der Beschäftiger hat Exact vorab schriftlich über die Übernahme zu informieren.

10. Abbestellung, Unterbrechung & Storno
Kurzfristige Stornierungen, Abbestellungen oder Einsatzunterbrechungen sind Exact unverzüglich mitzuteilen.
Exact kann vereinbarte Mindestentgelte, Anfahrten, Dispositions- oder Ausfallkosten verrechnen.

11. Geheimhaltung & Datenschutz
Exact und der Beschäftiger verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Exact verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich:
– zur Vertragsabwicklung
– im Einklang mit der DSGVO
– gemäß den Grundsätzen der gültigen Datenschutzerklärung

12. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare und außerhalb der Kontrolle liegende Ereignisse (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle) befreien für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

13. Schutzrechte & Abwerbeverbot
Kandidatenprofile und Unterlagen bleiben Eigentum von Exact und dürfen nur für die vereinbarte Position verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Ein Abwerbeverbot betreffend Exact-Mitarbeiter kann vereinbart werden.

14. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist St. Pölten.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend, sofern nicht anders vereinbart).

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt dieser AGB gültig.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hinweis
Diese AGB stellen ein professionelles Standardregelwerk für Personaldienstleister gemäß österreichischem Recht dar, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
Branchen- oder einsatzspezifische Regelungen (z. B. Übernahmegebühren, Storno, Zuschläge) werden im Einzelauftrag präzisiert und haben Vorrang.